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Sehr geehrter Herr Bättig In obengenannter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihr Schreiben vom 13. Sept 2019. Zunächst bedauern wir natürlich, dass die Schadenabwicklung offenbar nicht entsprechend Ihren Vorstellungen erfolgt ist. Wir haben den Fall nun erneut einer Prüfung unterzogen und wir möchten Ihnen nachfolgend eine erklärende Stellungnahme zukommen lassen. Am 10.09.2019 haben Sie uns diesen Fall als Kollisions-Unfall angemeldet. Davon ausgehend, dass der Schaden über die bei uns abgeschlossene Kollisions-Kaskoversicherung abgewickelt werden soll, haben wir den Reparaturbetrag unter Berücksichtigung des vertraglichen Selbstbehalts von CHF 1’000.00 am 30.09.2019 der Garage überwiesen. Wir erachten es deshalb auch als ausgeschlossen, dass Sie von unseren Mitarbeitern die Auskunft erhielten, dass es sich bei dem abgezogenen Betrag über CHF 1’000.00 um einen "Sicherheits-Rückbehalt" handeln soll. Um eventuell unsere Aufwendungen bei der Haftpflichtversicherung der Gegenpartei zurückzuverlangen waren wir natürlich auf den Polizeibericht angewiesen. Diesen haben wir nach mehrmaligen Schreiben an unseren ausländischen Vertreter schlussendlich am 20.08.2019 erhalten. Eine solch lange Bearbeitungsdauer seitens der Behörden ist leider aufgrund der zurzeit herrschenden politischen Probleme nicht unüblich. Es kann aber nun festgehalten werden, dass die Rechtslage nicht zuletzt aufgrund der seitens der Polizei durchgeführten Sachverhaltsermitllung klar zu sein scheint: lhre Frau fuhr aus einer Tankstelle und Übersah den vortrittsberechtigten Motorradfahrer wobei es zur Kollision kam. Vor diesem Hintergrund ist eine Rückgriffsmöglichkeit nicht gegeben. Der vertragliche Kasko- Selbstbehalt von CHF 1’000.00 wurde somit korrekterweise in Abzug gebracht. Konnten wir mit unserer Stellungnahme einige Fragen klaren? Wir hoffen, dass wir Sie weiterhin zu unserem zufriedenen Kunden zählen dürfen und stehen Ihnen für allfällige Fragen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse, Tom Müller
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